Der Ufervertrag

über die gemeinsame Entwicklung einer neuen Kulturlandschaft für das 21. Jahrhundert in der Bergbaufolgelandschaft Goitzsche.

Mit dem Aufschluss des Tagebaus Holzweißig-Ost begann 1908 südöstlich der Stadt Bitterfeld der großflächige Abbau von Braunkohle. Damit wurde eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrieregion geschaffen.

Bis 1991 – ein gutes Menschenleben lang – wurden über 80 km2 Landschaft durch den Bergbau grundlegend verändert; 700 ha Auenwald und sechs Gemeinden überbaggert, 1.290 Mio. m3 Abraum bewegt und mehr als 1 Mrd. m3 Grundwasser gehoben sowie ein Fluss – die Mulde – auf einer Länge von 6,7 km umgeleitet, um in den Tagebauen Holzweißig-Ost und West, Goitzsche und Muldenstein ca. 443 Mio. Tonnen Braunkohle zu fördern.

Nach dem Ende des aktiven Bergbaus 1991 blieben 62 km2 zu sanierende Flächen liegen, von denen sich zwei Drittel im Land Sachsen-Anhalt und ein Drittel im Freistaat Sachsen befinden. Neben dem durch die Umleitung der Mulde 1976 entstandenen Muldestausee wird durch die Flutung von neun Tagebaurestlöchern bis 2003 die Tagebaulandschaft in eine neue Seenlandschaft mit einer Wasserfläche von 25 km2 und neuen Ufern mit einer Gesamtlänge von 66 km umgewandelt. Dafür müssen über 400 Mio. m3 Wasser mit 3 m3 pro Sekunde aus der Mulde eingespeist werden. Über 500 ha Bergbaufolgelandschaft sind neu bepflanzt worden und eine ebenso große bereits begrünte bzw. wiederaufgeforstete Fläche ist langfristig zu pflegen.

Darüber hinaus ist Vorsorge zu treffen, dass mit der nach den Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaus zweiten großen Veränderung der hydraulischen und Grundwasserverhältnisse die gewachsenen Lebensräume der Menschen am Rand der einstigen Tagebaue nicht gefährdet werden. Dies stellt eine besonders große Herausforderung dar, weil die Entstehung der neuen Seenlandschaft im engen Zusammenhang mit den Folgen der Entwicklung der chemischen Industrie im Raum Bitterfeld/Wolfen steht. Nach über 100 Jahren Chemieindustrie sind hier 200 Mio. m3 Grundwasser auf eine Fläche von 25 km2 mit Kohlenwasserstoffen, chlorierten Arimaten und Aliphaten kontaminiert.

Unmittelbar nach dem Ende des aktiven Bergbaus in der Goitzsche begann 1991 die nach Bergrecht notwendige Sanierung der Bergbaufolgelandschaft nach den Abschlussbetriebsplänen der Bergbauverwaltung. Dafür werden bis 2005 ca. 600 Mio. DM durch den Bund, die Länder und die Europäische Union aufgewandt. Die Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an der Weltausstellung EXPO 2000 Hannover mit der Korrespondenzregion Dessau-Bitterfeld/Wolfen-Wittenberg ist sowohl für die Bergbauverwaltung, die Anrainerkommunen und Landkreise als auch für das Land Sachsen-Anhalt Anlass, einen gemeinsamen Diskussionsprozess über Ziele und Qualitätsmaßstäbe zur Entwicklung einer neuen Kulturlandschaft für das 21. Jahrhundert zu beginnen, die über die bergbaulich definierten Vorgaben zur Sanierung einer „Technologisch und ökologisch korrekten Bergbaufolgelandschaft“ hinausgehen.

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Mit diesem Ufervertrag werden Ziele und Grundprinzipien des gemeinsamen Handelns sowie inhaltliche und gestalterische Qualitätsmaßstäbe für die neue Kulturlandschaft vereinbart. Mit der Umsetzung dieses Ufervertrages werden Qualitätsstandarts für eine weltweite Präsentation im Rahmen der Weltausstellung EXPO 2000 und damit auch ein für andere Bergbaufolgelandschaften und große Industriebranchen beispielhafter Revitalisierungs- und Gestaltungsprozess gesichert.

Die Unterzeichner sind sich bewusst, dass dieser Ufervertrag ein neuartiges Instrument für die Zusammenarbeit von Kommunen und Landkreisen, ihrer Zweckverbände, der Bergbauverwaltung, des Bundes und anderen Grundstückseigentümern, Auftragnehmern für Leistungen der bergbaulichen Sanierung und Landschaftsgestaltung sowie Planern, Ingenieuren, Ökologen und Künstlern ist. Deshalb erfordert die Umsetzung dieses Vertrages ein Höchstmaß an Bereitschaft zur Kooperation und Abstimmung zwischen allen Beteiligten sowie Transparenz und Konsensorientierung bei der Entscheidungsfindung. Darüber hinaus gilt es für viele Probleme neue und ungewöhnliche Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, z.B.

 

  • bei der Neuordnung und Übertragung von Eigentumsrechten an Grund und Boden in der Bergbaufolgelandschaft,
  • bei der künstlerischen Gestaltung von Böschungen, Halden und Kippen sowie neuen Uferbereichen im Zuge der bergbaulichen Sanierung,
  • sowie bei der zukünftigen Nutzung der Bergbaufolgelandschaft für die Land- und Forstwirtschaft, Naherholung, Freizeit und Tourismus sowie neuen Wohnungsbau.

Die Unterzeichner gehen davon aus, dass sie im Sinne dieses Ufervertrages lernfähig bleiben. Neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Sanierung und Flutung der Bergbaufolgelandschaft, der Entwicklung von Einzelprojekten oder veränderten finanziellen Rahmenbedingungen sollen zu einvernehmlichen Veränderungen am Gesamtkonzept ohne Beschädigung der vereinbarten Qualitäten führen.

Die Unterzeichner dieses Ufervertrages sind:

 

  • die Anrainerkommunen der Goitzsche,
  • der Zweckverband Goitzsche,
  • die Landkreise Bitterfeld und Delitzsch,
  • die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (Sachsen-Anhalt und Sachsen)
  • die Expo 2000 Sachsen-Anhalt GmbH
  1. Der Ufervertrag ist für die bestehende und neu entstehende Landschaft östlich Bitterfeld gültig. Er umfasst die Anrainergemeinden der künftigen Seen innerhalb des Sanierungsgebietes Goitzsche und die des Muldestausees. Als Flächengrenzen gelten die Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Bitterfeld, Petersroda, Holzweißig, Friedersdorf, Mühlbeck, Pouch, Schlaiz, Muldenstein.
  2. Die sächsischen Gemeinden und der Landkreis Delitzsch können dem Ufervertrag beitreten, wenn
  • die Unterzeichner zustimmen,
  • sie Mitglieder des Zweckverbandes werden.
  1. Die Unterzeichner verpflichten sich, die Bergbaufolgelandschaft und vor allem die Ufer der betreffenden alten und neuen Seen in ihrer Gestalt als erkennbares Ganzes zu entwickeln. Das bedeutet:
    • die Ufer als durchgängig öffentlichen Raum zu respektieren und zu entwickeln,
    • die Bergbaufolgelandschaft als Raum und Ort für Kunst in der Landschaft im Konsens mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu verstehen,
    • Zeugnisse der industriellen Vergangenheit der Region in die Gestaltung der Kulturlandschaft einzubeziehen sowie neue Gestaltungselemente zu integrieren,
    • Die ökologischen, ästhetischen und Aufenthaltsqualitäten der neuen Kulturlandschaft nicht nur zum Nutzen der unmittelbaren Uferquartiere, sondern auch der gesamten Siedlungsfläche im Geltungsbereich des Ufervertrages zu erschließen,
    • die Entwicklung der Kulturlandschaft als langfristige Aufgabe anzusehen, die nur in enger Zusammenarbeit der Unterzeichner sowie der Naturschutzverbände, betroffenen Bürgerinnen und Bürger u. a. erfolgreich realisiert werden kann.
  2. Zur Realisierung der Ziele ist die Überführung der ehemals bergbaulich genutzten Flächen , die für die unter Absatz (1) genannten Maßgaben von Bedeutung sind, in die Verfügbarkeit eines kommunalen Trägers erforderlich. Dazu werden zwischen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft und den Mitgliedern des Zweckverbandes geeignete Formen gefunden.
  3. Zur Umsetzung wesentlicher Ziele wurde durch die Expo 2000 Sachsen-Anhalt GmbH eine Kommission eingesetzt, die bezüglich der Gesamtgestaltung der Landschaft Goitzsche mit entscheiden wird.
  1. Zwischen den Unterzeichnern werden enge Abstimmungen zur Planung und Realisierung nachfolgender Maßnahmen vereinbart:
    • Wegesystem innerhalb des Geltungsbereiches
    • Gestaltung der Uferpromenade Bitterfeld
    • Große Mühle
    • Wasserwerk Bitterfeld
    • Schwimmende Brücke und Pegelturm
    • Landschaftskunst Goitzsche
    • Agora Park
    • Dorfentwicklung Schlaitz
  2. Für die einzelnen Maßnahmen werden Qualitäts- und Gestaltungskriterien festgelegt.

a) Wegesystem

  • gesamtheitliche Planung und Abstimmung zur Wegeführung innerhalb des Geltungsbereiches
  • Festlegung des Wegeausbaus und des Gestaltungsstandards

b) Gestaltung Uferpromenade

  • Einbindung des Weges in die Erstellung eines Bebauungsplanes
  • Einarbeitung der Wettbewerbsergebnisse bzw. Beteiligung der Wettbewerbssieger an der Erstellung des B-Planes
  • enge Absprachen

c) Große Mühle

  • gemeinschaftliche Beratung der Zielstellung des B-Planes zur Neunutzung des Areals
  • Festlegung von Gestaltungskriterien für die neu zu errichtenden Bauwerke
  • Vernetzung mit Wasserwerk und schwimmende Brücke mit Pegelturm

d) Wasserwerk Bitterfeld

  • Erhalt der technischen Anlagen und Gebäude
  • Umnutzung als ein Wasserzentrum für das Projekt Wasserlandschaft
  • Darstellung der Erlebniswelt Wasser und der Problematik Wasser – Bergbau und Wasser – Chemie
  • Einbindung der Planungen in eine B-Planung bei enger Abstimmung aller am Projekt Beteiligten

e) Schwimmende Brücke mit Pegelturm

  • gemeinsame Anstrengung aller Unterzeichner zur Realisierung des Projektes
  • Abstimmung bei der Umfeldgestaltung unter Federzeichnung der Architekten
  • Einpassung in das geplante Wegesystem

f) Landschaftskunst Goitzsche

  • Realisierung der bestätigten Workshopergebnisse im Bereich Mühlbeck-Pouch
  • Planung und Realisierung weiterer Kunstwerke in der Landschaft Goitzsche wie Goitzschewald, Seelhauser See, Bitterfelder Berg auf Halbinseln und Inseln u.a. Orten
  • Abstimmung bei der Realisierung mit den Interessenvertretern von Forst und Naturschutz

g) Agora Park

  • Einpassung des Areals in das Gesamtkonzept der Landschaftsgestaltung
  • Erschließung der Halbinsel Pouch für angedachte Nachnutzung
  • Schaffung von Trägerstrukturen für das Betreiben der Halbinsel

h) Dorfentwicklung Schlaitz

  • Umsetzung der touristischen Planung bezüglich des Muldestausees in Zielstellung mit den belangen des Naturschutzes
  • Realisierung der Wegekonzeption
  • Immissionsminderung an der Schweinemastanlage
  1. Die Unterzeichner verpflichten sich, zweimal jährlich auf einer öffentlichen Veranstaltung (Goitzschekonferenz) über den derzeitigen Sachstand zu berichten und die kommenden Arbeiten vorzustellen.
  2. Die Unterzeichner nehmen auf Einladung an den Stadt- und Gemeinderatssitzungen teil und informieren die betreffenden Räte. Dieser Teil der Sitzung ist öffentlich.
  3. Die Unterzeichner beziehen Bürgerinnen und Bürger und Initiativen der Gemeinden innerhalb des Gestaltungsbereiches in den Arbeitsprozeß mit ein.

Unterzeichnet am 03.Mai 2001

Stadtverwaltung Bitterfeld
Bürgermeister
Herrn Dr. Rauball
Am Markt 07

06749 Bitterfeld

Gemeindeverwaltung Pouch
Bürgermeister
Herrn Fabig
Alt-Pouch 5

06774 Pouch

Gemeindeverwaltung Holzweißig
Bürgermeisterin
Frau Jackowski
Rathausstraße 01

06808 Holzweißig

Gemeindeverwaltung Petersroda
Bürgermeister
Herrn Schneider
Straße der Freundschaft 27

06809 Petersroda

Gemeindeverwaltung Friedersdorf
Bürgermeister
Herrn Radmacher
Dorfplatz 01

06749 Friedersdorf

Gemeindeverwaltung Mühlbeck
Bürgermeister
Herrn Hieronymus
Dorfplatz 61

06774 Mühlbeck

Gemeindeverwaltung Muldenstein
Bürgermeister
Herrn Schmidt
Jeßnitzer Straße 21

06804 Muldenstein