Die durchgeschriebene Satzung des Zweckverbandes Goitzsche inklusive aller Änderungssatzungen 1 – 5 finden Sie hier: Verbandssatzung durchgeschriebene Fassung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche hat am 11.12.2024 die 5. Änderung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche beschlossen, welche mit Schreiben vom 03.02.2025 durch das Landesverwaltungsamt genehmigt wurde. Die 5. Änderungssatzung tritt nun mit Veröffentlichung in Kraft:
5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche vom 19.03.2025
Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 16 des GKG-LSA in der Fassung der letzten Änderung vom 14.07.2020 beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche folgende 5. Änderung der Verbandssatzung.
§ 4 Verbandsversammlung
2. Die Verbandsversammlung besteht aus drei Vertretern des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, aus vier Vertretern der Stadt Bitterfeld-Wolfen, aus einem Vertreter der Stadt Sandersdorf-Brehna und aus zwei Vertretern der Gemeinde Muldestausee. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Mitglieder des Zweckverbandes Goitzsche haben in der Verbandsversammlung bei Entscheidungen ein einheitliches Stimmrecht. Das Stimmrecht wird durch einen Stimmführer wahrgenommen. Die Vertreter und der Stimmführer, bei mehreren Vertretern eines Mitgliedes, werden von den kommunalen Gebietskörperschaften mit Beschluss namentlich bestimmt. Für jeden Verbandsvertreter ist ein Stellvertreter namentlich zu bestimmen. Scheidet ein Verbandsvertreter bzw. Stellvertreter vorzeitig aus, so ist von dem betreffenden Verbandsmitglied ein anderer Verbandsvertreter bzw. Stellbverteter namentlich zu bestimmen. Die Amtszeit der Verbandsvertreter endet mit der jeweiligen Wahlperiode der kommunalen Gebietskörperschaft. Der Verbandsgeschäftsführer ist Mitglied mit beratender Stimme.
Muldestausee, 04.02.2025
– Siegel –
Tina Kretschmer
Verbandsgeschäftsführerin
4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche vom 19.03.2014
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 27.01.2023 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-1011/01710-ZV-Goi.-4.ÄVS mit, dass die im Bericht vom 11.01.2023 vorgelegte 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche kann vollzogen werden. Sie kann nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, im Ortsteil Pouch, 06774 Muldestausee, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 16 des GKG-LSA vom 26.02.1998, in der aktuellen verfügbaren Fassung vom 22.06.2018, beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche folgende 4. Änderung der Verbandssatzung.
§ 8
Verbandsgeschäftsführer, Verwaltung des Zweckverbandes
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
Der Verbandsgeschäftsführer wird von einem Bediensteten aus der Verwaltung, der Stelle der kaufmännischen Sachbearbeitung, vertreten. Absatz 6 wird wie folgt geändert: Das Wort „beauftragte“ im zweiten Satz entfällt.
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
Absätze 1-7 entfallen und werden wie folgt ersetzt:
Sofern nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Zweckverbandes Goitzsche www.zweckverband-goitzsche.de unter Angabe des Bereitstellungstages. Zusätzlich erfolgt eine Information über die erlassenen, geänderten und aufgehobenen Satzungen, sowie Beschlussergebnisse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche spätestens im übernächsten Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Mitteilung des Bereitstellungstages und Inkrafttretens im Internet.
Bereitstellungstag: 01.02.2023
– Siegel –
gez. Tina Kretschmer
Verbandsgeschäftsführerin
3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche vom 19.03.2014
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 15.03.2022 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-1011/01710-ZV-Goi.-3.ÄVS mit, dass die im Bericht vom 12.01.2022 vorgelegte 3. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche kann vollzogen werden. Sie kann nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, im Ortsteil Pouch, 06774 Muldestausee, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Auf der Grundlage der §§ 2, 6 und 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKS-LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBI.LSA S. 81), in der aktuellen verfügbaren Fassung vom 22.06.2018, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche am 12.01.2022 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
§ 8 Verbandsgeschäftsführer, Verwaltung des Zweckverbandes
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
Der Verbandsgeschäftsführer beauftragt einen Bediensteten des Verbandes mit seiner Vertretung. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Vertretung des Verbandsgeschäftsführers durch einen Hauptverwaltungsbeamten der Mitgliedskommunen wahrgenommen werden. Der Hauptverwaltungsbeamte kann nicht gleichzeitig Mitglied der Verbandsversammlung sein.
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
Der Verbandsgeschäftsführer hat das Recht in der Verbandsversammlung zu allen Angelegenheiten zu sprechen. Dieses Recht hat im Vertretungsfalle auch der beauftragte Verteter des Verbandsgeschäftsführers.
Muldestausee, 12.01.2022
– Siegel –
gez. Klaus Hamerla
Verbandsgeschäftsführer
2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche vom 19.03.2014
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 30.10.2020 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-1011/01710-ZV-Goi.-2.ÄVS mit, dass die im Bericht vom 01.07.2020 vorgelegte 2. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche kann vollzogen werden. Sie kann nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, im Ortsteil Pouch, 06774 Muldestausee, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Auf der Grundlage der §§ 2, 6 und 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKS-LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBI.LSA S. 81), in der aktuellen verfügbaren Fassung vom 22.06.2018, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
§ 4 Verbandsversammlung
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Verbandsversammlung besteht aus drei Vertetern des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, aus vier Vertretern der Stadt Bitterfeld-Wolfen, aus einem Verteter der Stadt Sandersdorf-Brehna und aus zwei Vertretern der Gemeinde Muldestausee. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Mitglieder des Zweckverbandes Goitzsche haben in der Verbandsversammlung bei Entscheidungen ein einheitliches Stimmrecht. Das Stimmrecht wird durch einen Stimmführer wahrgenommen. Die Vertreter und der Stimmführer, bei mehreren Vertretern eines Mitgliedes, werden von den kommunalen Gebietskörperschaften aus der Mitte des Kreistages bzw. Stadtrates und Gemeinderates mit Beschluss namentlich bestimmt. Für jeden Verbandsverteter ist ein Stellvertreter namentlich zu bestimmen. Scheidet ein Verandsvertreter bzw. Stellvertreter vorzeitig aus, so ist von dem betreffenden Verbandsmitglied ein anderer Verbandsvertreter bzw. Stellvertreter namentlich zu bestimmen. Die Amtszeit der Verbandsvertreter endet mit der jeweiligen Wahlperiode der kommunalen Gebietskörperschaft. Der Verbandsgeschäftsführer ist Mitglied mit beratender Stimme.
Muldestausee, 29.09.2020
– Siegel –
gez. Klaus Hamerla
Verbandsgeschäftsführer
1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche vom 19.03.2014
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 22.01.2015 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-Goi-VS-02/14 mit, dass die im Bericht vom 04.11.2014 vorgelegte 1. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche kann vollzogen werden.
Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKS-LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBI.LSA S. 81), zuletzt geändert durch das Gesetz über kommunale Vorschriften vom 26.05.2009 (GVBI.LSA S. 238), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
§ 6 Einberufung der Verbandsversammlung, Beschlussfassung und Niederschrift
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
In dringenden Fällen gelten die Regelungen des § 53 Absatz 4 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) Land Sachsen-Anhalt.
§ 9 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Für den Zweckverband gelten die Vorschriften über die doppische Haushaltsführung und das Rechnungswesen des KVG Land Sachsen-Anhalt.
§ 10 Deckung des Finanzbedarfs, Verbandsumlage
Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Verteilung auf die Verbandsmitglieder kann vom Schlüssel der allgemeinen Verbandsumlage gemäß Absatz 3 abweichen, sofern einzelne Verbandsmitglieder besondere Vorteile aus der Aufgabenübernahme/Projektrealisierung erzielen.
Absatz 3.2 wird wie folgt geändert:
Der Satz „Die Berechnung der Umlage erfolgt gemäß Anlage 2 der Satzung“ wird ersetzt durch den Satz „Die Berechnung der Umlage erfolgt gemäß Beispielrechnung in Anlage 2 der Satzung“.
§ 12 Auflösung des Verbandes
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
Die Worte „§ 73a der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt“ werden ersetzt durch die Worte „§ 12a GKG LSA“.
§ 13 Öffentliche Bekanntmachung
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Wirtschaftspläne“ wird ersetzt durch die Wörter „Haushaltssatzung und Haushaltsplan“.
Absatz 4.1 wird wie folgt geändert:
Die Worte „die Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan“ werden ersetzt durch die Worte „die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan“.
Absatz 4.2 wird wie folgt geändert:
Die Worte „die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan“ werden ersetzt durch die Worte „die Ergebnis- und Finanzpläne“.
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „der Wirtschaftsplan“ werden ersetzt durch die Wörter „die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan“.
Muldestausee, 26.01.2015
– Siegel –
gez. Klaus Hamerla
Verbandsgeschäftsführer
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2025
Aufgrund der §§ 100 sowie 102 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert am 07.06.2022 (GBVI. S. 130), hat der Zweckverband Goitzsche in seiner Versammlung am 11.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen:
Haushaltssatzung 2025 einschließlich Haushaltsplan und Anlagen
Zusätzlich zur Veröffentlichung auf dieser Homepage können Haushaltssatzung, Haushaltsplan sowie alle Anlagen nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, in 06774 Muldestausee, Ortsteil Pouch, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Terminvereinbarungen sind per E-Mail (info@zweckverband-goitzsche.de) oder Telefon (03493 511360) während der Geschäftszeiten von Mo – Fr zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt teilte mit Schreiben vom 20.01.2025 unter Aktenzeichen 206.6.1-01710-Goi-HH25 mit, dass die im Bericht vom 17.12.2024 (Eingang am 19.12.2024) vorgelegte Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, der im § 4 der Haushaltssatzung auf 89.900,00 Euro festgesetzt wurde, bedarf gemäß § 110 Abs. 2 KVG LSA im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung, weil er weiterhin ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt. Die Genemigung des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Liquiditätskreditrahmens zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird versagt und kann nur bis zu einer Höhe von 89.860,00 Euro in Anspruch genommen werden. Somit verbleibt die Möglichkeit, den Höchstbetrag für Liquiditätskredite in nicht genehmigungspflichtiger Höhe festzusetzen. Um den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 vollziehbar werden zu lassen, bedarf es der zustimmenden Erklärung des Zweckverbandes Goitzsche. Diese kann die Verbandsversammlung nur abgeben, wenn diese hierzu ihre Zustimmung beschließt (Beitrittsbeschluss). Diesen Beitrittsbeschluss hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 26.03.2025 gefasst.
Bereitststellungstag: 27.03.2025
Haushalttsatzung einschließlich Haushaltsplan 2024
Aufgrund des § 100 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert am 07.06.2022 (GBVI. S. 130), hat der Zweckverband Goitzsche in seiner Versammlung am 20.12.2023 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen:
Haushaltssatzung 2024 einschließlich Haushaltsplan und Anlagen
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt teilte mit Schreiben vom 30.01.2024 unter Aktenzeichen 206-01710-Goi-HH24 mit, dass die im Bericht vom 20.12.2023 (Eingang am 02.01.2024) vorgelegte Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2024 kann vollzogen werden. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Zusätzlich zur Veröffentlichung auf dieser Homepage können Haushaltssatzung, Haushaltsplan sowie alle Anlagen nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, in 06774 Muldestausee, Ortsteil Pouch, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Terminvereinbarungen sind per E-Mail (info@zweckverband-goitzsche.de) oder Telefon (03493 511360) während der Geschäftszeiten von Mo – Fr zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich.
Muldestausee, 02.02.2024
gez. Tina Kretschmer
Verbandsgeschäftsführerin
Bereitststellungstag: 02.02.2024
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2023
Aufgrund des § 100 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen Fassung hat der Zweckverband Goitzsche in seiner Sitzung am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2023
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 24.01.2023 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-Goi-HH23 mit, dass die im Bericht vom 20.12.2022 (Eingang am 27.12.2022) vorgelegte Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2023 kann vollzogen werden. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan sowie alle Anlagen liegen in der Zeit vom 23.02.2023 bis 24.02.2023 sowie vom 27.02.2023 bis 03.03.2023 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, in 06774 Muldestausee, Ortsteil Pouch, Poucher Dorfplatz 3 jeweils von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan 2022
Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.06.2022 hat der Zweckverband Goitzsche in seiner Sitzung am 01.11.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan 2022
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 14.11.2022 unter dem Aktenzeichen 206.6.-01710-ZVGoi-1.NHS22 mit, dass die im Bericht vom 02.11.2022 (Eingang am 02.11.2022) vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2022 kann vollzogen werden. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit vom 12.12.2022 – 16.12.2022 und vom 19.12.2022 – 20.12.2022 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, in 06774 Muldestausee, Poucher Dorfplatz 3 jeweils von 07:00 – 15:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.[/vc_column_text]